Die Stadtverwaltung Gedern weist alle Haushalte in Wenings, Wernings und Schönhausen darauf hin, dass das Trinkwasser bis auf Weiteres mindestens drei Minuten lang abgekocht werden muss, sofern es zum Trinken oder für die Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet wird. Das Wasser kann weiter zur Körperreinigung genutzt werden.